beracher Bezirkskrankenhaus vrerden soll,doch
wird die Bereitstellung eines einfachen Opera-
.tionszimmers nicht von der Hand zu weisen sein,
insbesondere dann nicht,wenn infolge der Ein -
führung der Zentralheizung die Erstellung eines
solchen sich ermöglichen liesse und weil wegen
der finanziellen Lage der Amtskörperschaft die
Amtsversammlung zu einem Erweiterungs bau-wie
im Jahre 19o7 vorgesehen- ihre Zustimmung nicht
zu erhalten sein wird,
Jn Beziehung auf den baulichen Teil wird nun
be schlossen :
den Oberamtsbaumeister anzuweisen
1 ) für die Ausbohrung einer Z entralhe i zungsanlag e einen Plan
und detailirten Voranee-haig- schlag auszufertigen und dabei
^ein gener elles Projekt ( Zeümung und Kostenüberschlag ),das
unabhängig von der Zentralheizung behandelt und ausgeführt wer
den kann,auszuarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen , vorgängig(sich^aber 1 mit dem Bezirkskrankenhaus
verwalter und den Aerzten ins Benehmen zu setzen,
Babei .wird bemerkt, dass die Anlage so berechnet werden muss,
dass sie auch für den etwa später zu planenden Erweiterungsbau
genügt,
2 ) einen Ueberschlag über die durch die bauljche_Jnstandse*-
^etzung ( 2immer- Wände- Decken und Türenanstrich ) des
Krankenhauses zu übergeben,
3 ) We 6 en der Bel ohnung d e s Technikers für die Ausfertigung
der Detailprojekte sich Beschluss vorzubehalten,