6. Novbr. 1911.
G e
Entsprochen. "Um UieYVerpf 1 ichtung des Grauppner vdrd das Ober-
amt ersucht. § 39 der K. V. 0. vom 21. Dez, 1876 .
Jnfolge einer missverständlichen Auffassung
der Bestimmungen über die Vornahme der
0 b e r f e uerschau
anlässlich der Herausgabe des Gesetzent -
vrurfs über dieselbe wurde von selten der
oberamtlichen Techniker die Oberfeuerschau
nur in der Hälfte der Gemeinden vorgenom
men, worüber vom Vorsitzenden näheren Auf
schluss gegeben wird.
Oberamtsbaumeister Gengenbach bittet nun
um die Erlaubnis, die rückständige Oberfeu
erschau in Biberach durch den geprüften
Bauwerkmeister Grauppner hier auf seine
Kosten vornehmen zu lassen,da er mit Schäz-
zungsgeschäften, für welche er keinen Stell»
Vertreter bekomme, beschäftigt sei.
Da die Persönlichkeit des Graupner nicht ss
zu beanstanden ist, wird dem
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