25. 11.,.1911,.
Zeit im Jnteresse der Entwicklungsmöglich-
der Kasse
keit für geboten.und ist der Ansicht,dass ***'
zur Anstellung bezw. Genehmigung des hiedurch
entstehenden Mehraufwands „er 1 zuständig sei.
vergleiche § 34 Ziffer 4 der Satz
ung.
Unter dem Vorbehalt der späteren Beschluss-
fassung-falls sich die Verhältnisse ändern
sollten- wird
_b eschloss en- :
1 )pie Anstellung eines ungeprüften Gehilfen bis auf weiteres
jedjährlich auf die Dauer von 5 Monaten während der Monate
Dezember bis Anfang Mai zu genehmigen und hiefür einen Be
trag bis zu 500 Mark auszusetzen^
2 ) die Anstellung des Gehilfen der Sparkassenverwaltung zu
üb erlass en,we1ehe auch die Verantwortung hieraus zu tragen
hat. Name des Gehilfen is^ anzuzeigen, auch sind dessen
Zeugnisse samt Nationalliste dem Bezirksrat vorzulegen.
3 ) der Amts Versammlung hievon Kenntnis zu geben .
Ueber das Gesuch des Ortsbautechnikers„_
Werkmeister Kramer hier ( III Oberfeuerschau
er ) um Aussetzung einer Pauschalsumme in sei
ner Eigenschaft als Ortsbautechniker zur An
schaffung von Packpapier, Aktentaschen und
Kanzleipapier kann sich der Bez, Rat zur Zeit
nicht schlüssig machen ,ev wird daher das Ge
such des Kramer bis zur Neuregelung der Anstels
lung^und Gehaltsverhältnisse der oberamtl.