Techniker,woselbst die Frage voraussichtlich
jhre Erledigung finden wird,das heisst bis
zum Jahre 1912 ( Herbst )
zurückgestellt.
Die Versicherungsanstalt Wuerttemberg hat
den in Biberach wohnenden Kleem eister Guter
Pfar versicherungspflichtig erachtet,weshalb
die Oberamtspflege den von der Ortskranken
kasse hier einstweilen geforderten Beitrag
zur Jnvalidenversicherung mit 33 M 90 Pfg
bezalt hat. Die Frage der Versicherungs
pflicht des Guter wird eingehend erörtert.
, . T n der Bezirksrat ist aber
nach faage—der—Verhältnisse s^ben Ist der—ae—
zirksrat nicht in der Lage, der Ansicht der
Versicherungsanstalt beizutreten und bss-
bestreitet daher die Versicherungspflicht
sowohl bezüglich der Jnvaliden. und Kranken
versicherung.
Das Kgl. Oberamt Biberach um eine Entscheidung über die Ver
siehe rungspf licht des Kleemeisters Guter bezüglich beider Ver
sicherungsarten zu ersuchen .