auf das er nicht eingegeben hat, ebenso wie
Muhlschlegel zur Angermühle, nemlich zu
34 Mark liefert, hiemit der
u s c h 1 a g
auszufertigen und vorzulegen .
§ 13.
Die OberamtsSparkasse übergibt während der
Sitzung einen Antrag auf Bestellung von
4 weiteren Sparpflegern und zwar in
Gutentell, Langenschemmem- Aufhofen
Ober-, und Untersulmetingen.
Während in der ersteren Gemeinde der Orts
vorsteher , sollen in den anderen Gemeinden
die Ortsgeistlichen, die schon bisher im Jn-
teresse der Kasse tätig waren, aufgestellt
werden.
Dabei wird vom Oberamtssparkassier
beantragt,von der in § 4 der Satzung der
Oberamtssparkasse vorgesehenen Anhörung des
Gemeinderats abzusehen.
Von
Die-Abstandnahme der Anhörung des Gemeinde-
.abzusehen,
ratsferachuet der Bezirksrat für untunliche
der uezirksrat ist nicht abgeneigt, die vor
geschlagenen Herren als Ortssparpfleger auf
zustellen und überlässt es der Kasse geeig
nete Anträge zu stellen, wenn das Vorschlags -
recht durch die beteiligten Gemeinderäte aus-
geübt ist. Jm Uebrigen besteht kein Hin-