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2. März 1912.
einträchtigt werden darf und dass der Bezirks rat, über die
Art der Ausführung vorher verständigt werden muss.'
c.) Plan und Kostenvoranschlag über die Heizanlage soll durch
einen Spezialtechniker der K. Zentralstelle für Gewer
be und Handel geprüft werden. _
d.') Jn dem seinerzeit mit der Finna abzuschliessenden Ver -
trag wäre vorzusehen, dass sie eine weitgehende Garantie
zu übernehmen hat insbesondere dafür, dass die Anlage
tadellos funkt!onirt und dass die Firma etwaige Abänder
ungen vollständig auf ihre Kosten innerhalb der 2 jähr.
Garantiezeit auszuführen habe.
e.) Schliesslich wird noch bemerkt, dass'an der Restseite
des Aufbaues an Stelle derrvorgesehenen Aussentüre ein
w eiteres Fenster anzubringen wäre.
Diese Verhandlungen beurkunden :
Der Vorsitzende
.der Schriftführer
Obersekretär.
Am //£ März 1912
vor dem Bezirksrat verlesen