16. März 1912.
v Vfanderarbeitsstätte Biberach .
Nach dem Mietvertrag mit Reichle vdrd dem
selben der an die Stadtpflege Biberach zu
bezalende Wasserzins mit bisher 20 M pro
Jahr ersezt. Mit Wirkung vom 1. November
1910 ab wurde aber der Wasserzins wegen der
Anbringung weiterer Auslaufhahnen auf 40M
erhöht. Der Vermieter Reichle bittet um Er
satz der Mehrkosten.
Anstände liegen nicht vor,es wird daher die
Uebemahme des Gesamtwasserzinses auf die
Timtspflege,weil der Wasserverbrauch ganz im
Interesse der Amtskörperschaft liegt,
beschloss e n .
§ 5.
Voranschlag der Bezirkskrankenhausver-
vZaltung Ochsenhausen für 1912.
Aufgestellt bei einem durchschnittlichen
Krankenstand von 19 Personen sieht dersel
be vor an
Einnahmen 13630 M
Ausgaben . . . . 14633 M
Abmangel 1003 M
Bei der Prüfung desselben hat sich ergeben,