20. April 1912.
gestellt, die drei Rechnungen anzuerkepnen und dem Rech
ner Redelstein Entlastung zu erteilen .:
ohne Rezess!
§ 2°
Nach dem zwischen der Bezirkskrankenhausverwalt
ung Biberach und den vereinigten Friseuren in
Biberach abgeschlossenen Vertrag über die Be -
dienung der männlichen Patienten im Krankenhaus
daselbst käme ab 1. Juli 1912 an die Reihe der
Friseur Josef Wielath hier. i
Wielath hat mit der Begründung, dass er keinen Gb -
hilfen halte und er sonach genötigt wäre, sein
Geschäft während der Bedienungszeit zu schlies -
sen,gebeten, es möge das Abkommen,das er mit sei-
vor ..
nem Kollegen Starkder naeW ihm an der Reihe ist,
getroffen habe und womach dieser gegen eine Ent
schädigung an ihn während des folgenden -g Jahres
die Bedienung weiterübernehme,genehmigt werden.
Mit dem Vorgehen des Wielath ist die Friseurver
einigung einverstanden.
Das Gesuch,das vom Vorsitzenden noch näher begün-
det wird, wird zur Beratung gestellt.
Der Bezirksrat ist prinzipiell gegen dieses Vor
gehen, das-wie ein Mitglied der Amtsversammlung>
das zufällig in der Sitzung in anderer Sache an
wesend ist, ausführt, durchaus unmoralisch ist &
den von den Behörden erlassenen'Bestimmungen über
die Vergebung der öffentl. Arbeiten durehaus vri.de