Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Wanderarbe ibsst ä t t e . 
Sämtliche Landarmenbehörden haben unter sich ver 
einbart, die von den Gästen der Wanderarbeits 
stätten verursachten Kosten und zwar 
1) der Fussbekleidung,d.h. Schuhabgabe bis zum 
‘Höchstbetrag von 4 M für das Paar Schuhe, 
2)" der Abgabe anderweitiger Kleidungsstücke ein 
schliesslich Socken bis zum Gesamtbetrag von 
5M die Person 
3 ) der Peinigung von Ungeziefer und Heilung von 
Kräze ' ab 1. April 1912 hälftig unter Ver - 
? Wärter Weber auf Distrikt 2 in Biberach ist vor 
einigen Tagen gestorben. Der Kostenzettel über 
dessen Stellvertretung mit 28 M 75 Pfg wird zur 
Ladung 
angewiesen. Ein Abzug am Krankengeld wäre an & 
für sich nach dem Beschluss des Bezirksrats vom 
23. Januar 19o9 zu machen, mit Rücksicht auf die 
die 
schwere Erkrankung bezw. des durch das Ableben 
Lasre 
des Weber geschaffenes prekäres Stand der Fami ¬ 
lie desselben wird von dem Abzug eines Teils 
des von Weber neben seinem Lohn bezogenen Kran 
kengelds verzichtet und 
beschlossen 
der Familie des Weber den Lohn bis zum Todestage einschlies- 
lich ausbezalen zu lassen „
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.