20 c April. 1912.
zieht ß,uf den Nächvjeis der Landarmeneigenschaft
der Unterstuzten zu übernehmen, vjenn der an
dere Teil der Kosten von der Amtskörperschaft
übernommen wird.
Es wird vom Vorsitzenden darauf hingewiesen,
dass es wohl ächt immer möglich sein wird,um
die bezeichneten Preise die Kleiderbeschaf
fung pp besorgen zu können, weshalb auch da
rüber Beschluss zu fasse n ist, wer die Mehr
kosten zu tragen hätte.
Nach Beantragung einer entsprechenden Etats -
Position wird
beschlösse n:_
an die Amtsversammlung den Antrag zu stellen, ab 1.April 1912
die Hälfte der entstehenden Kosten in. stets widerruflicher
Ueise neben den etwa diese Säze übersteigenden Beträgen auf
die Amtskörperschaft zu übernehmen.
Vom Oberamtspfleger wurde bemerkt, dass bisher
an die Gäste der W. A. Stätte keine Schuhe abv
gegeben sondern die Leute an die Ortsarmenbe
hörde verwiesen wurden .
Von dem'Kgl. Steuerkollegium,Abteilung für direk
Steuern Stuttgart wird mit Erlass vom 4.4.1912
—Ziffer 17742 von 19o7 vorgeschlagen,bis auf wei
teres die Pauschalgebühr von 320 M pro Jahr für
die vom Bezirksgeometer besorgte Fortführung der
Geme indeergänzungskarten f ortzuentrichten, da sich