Es wird der Gegenstand eingehend besprochen.
Der Bezirksrat ist in seiner Mehrheit der An
sicht, dass die Beiziehung des Offiziers ein
en besonderen Wert nicht haben dürfte, da ein
solcher leztmals berufen und die Belegungsver
hältnisse, die sich gegen das Jahr 1907 ganz,
unwesentlich geändert haben,damals aufs Genaues
te in 3 Sitzungen der Quartierkommission er -
, mittelt wurden .
Dagegen wird die Zuziehung einiger weiterer
Mitglieder der Amtsversammlung zur Unterstütz
ung der Quartierkommission bei Prüfung der ört
lichen Nachweisungen für zweckmässig gehalten.
Schliesslich wird nach die Frage des Drucks der
Bezirksnachweisung erörtert °
Auf Grund eingehender Beratung wird
beschlossen :
aus den oben angeführten Gründen von der Mitwirkung eines
Offiziers bei der Aufstellung der Nachweisungen abzusehen,
als weitere Sachverständige tur Prüfung der Gemeindenach
weisungen die Herren
Stadtschultheiss Müller in Biberach und
Oberamtspfleger Bayer daselbst
beizuziehen,
die Bezirksnachweisung diesmal nicht drucken zu lassen .