Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Verhältnissen mit diesen Eisbabnreinigungs 
arbeiten gemäss § 2 des B o U« V. Gesetzes 
versicher ung spflichtige Arbeit verr lebtet 
hat. 
Der Bezirksrat kommt nach eingehender Be- 
sprecbHung der Verhältnisse zu der Ansicht, 
dass vrohl Stadtbaumeister Rupf den Bucher 
mit fraglicher Arbeit beauftragt hat,dass 
dieser Auftrag aber nicht in der Weise auf 
zufassen ist, dass er im Sinne und in Voll 
macht der Stadtgemeinde erteilt vrorden ist, 
er geht vielmehr davon aus, dass diese An - 
weisung-gdes Stadtbaumeisters mehr eine Art 
der Arbeitsvermittlung darstellen und dass 
deshalb Bucher nicht im Sinne des § 2 des 
1 B. U. V." G. von der Stadtgemeinde als Arbeit 
geberin bezvj. derem Beauftragtem(nemlich des 
Stadtbaumeisters Rupf) herangezogen worden ist, 
Unter diesen Umständen wird mit Stimmenmehr 
heit 
beschlossen : 
den Anspruch des Bucher auf Unfallrente abzulehnen, 
2) dem Bucher hievon durch Vermittlung der Orstbehörde für die 
Arbeiterversicherung unter Zustellung eines Protokollauszugs 
Eröffnung machen zu lassen .
	        
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