Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

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Jnv aliden- und Krankenversiche runp;spflicht 
den Kl gemeister des Oberamtsbezirks Biberach . 
Bezüglich der VerSicherungspflicht der 8 Klee- 
meister hat der Bezirksrat unterm 25. Nov. 
1911 die Ansicht vertreten,dass dieselben we 
der kranken-noch invalidenversicherungspflich 
tig seien und daher das Oberamt um eine Ent 
scheidung zunächst bezüglich des Kleemeister 
Guter ersucht. 
Das Oberamt hat die Verhältnisse der einzel 
nen Kleemeister genau erhoben und hat unterm 
16. Mai 1912 entschieden, dass die Kleemeis 
ter des Oberamtsbezirks ohne Zweifel sowohl 
invaliden-,als auch krankenversicherungspf1ich» 
tig seien. 
Aus den Akten die vorgetragen werden,ergibt 
sich übrigens, dass der Kleemeister Röhrle 
in Erolzheim,der auch in verseh!edene^Gemein- 
den des Oberamts Leutkirch angestellt ist und 
hieraus den grösseren Teil seines Einkommens 
bezieht,, infolge Verlustes der linken Hand den 
Kleemeisterdienst nicht selbst versehen kann,
	        
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