■ Für ihn versieht sein 29 Jahre alter Sohn Ernst
diesen
den Dienst. Bei Röhrle alt ist aus- persönlichen
Gründen die Versicherungspflicht zu verneinen.
Es vjird beraten und
b eschloss en:
1) Gegen die Heranziehung der beiden Kleemeister guter in Biberach
und Pfaller in Ochsenhausen zur Jnvaliden^und Krankenversicher
ung keine Einwendung zu erheben und die Oberamtspflege anzuwei
sen, ohne Verzug das Erforderliche zu veranlassen,wobei auch die
Beiträge auf 2 Jahre und zwar vom 1. Januar 1910 ab nachzuholen
sind ( § 29 der R. V. 0. )
. 2) das Oberamt zu ersuchen namens des Bezirksrats dem Röhrle alt
nahezulegen, dass er-nachdem er erwiesenermassen infolge Verlusts
der linken Hand den Kleemeis ter eidienst nicht mehr selbst ver
sehen kann - um Enthebung von seinem Dienstverhältnis nach
sucht und gleichzeitig seinen Sohn Ernst zur Bewerbung um die
von ihm versehene Stelle veranlasst.
Vorstehende Verhandlungen beurkunden
Regi erungsr at. Ober Sekretär .
Schriftführer
Am Juni 1912 verlesen .