§r 5?
Die von dem aufgestellten Geschaeftsmann
rechnerisch und sachlich geprüften
Amtspflegerechnungen pro 1908, 1909
und 1910
werden heute gemäss Artikel 77 Bez.- Ord.
und § 113 Volltugsverfg hiezu vom Bezirks -=.
rat in sachlicher Beziehung nachgeprüft.
Hiebei ergeben sich" keine weiteren als in
dem Prüfungsprotokoll des Geschäftsmannes
verzeichneten Anstände,welche nach erfolg
ter Beantwortung heute unter Zuziehung des
Rechners soweit möglich sofort beseitigt
wurden; in dieser Beziehung wird auf die
Einträge im Prüfungsprotokoll Bezug genom
men.
Es verbleibt noch nachstehender unerledig
ter
t a n d :
Zu Defekt § 13^ . O-T"
Es ist zu untersuchen, ob die Landjäger be ™
rechtigt sind, auf Grund des A. V. Besohl,
vom 13. 3. 1897^A. Prot. 808/ 844jneben der
Zulage noch ihren Aufwand auf die Fütterung
der Pferde und der Bahnbillets zu verrechnen.