§ s.
Polizeiliche Präfunp; der Schankgefässe „
Zu dem Erlass der Kgl. Zentralstelle für
Gewerbe und Handel vom 15. Mai 1912 Nro.
10815 gibt der Bezirksrat folgende
A e u sserung
ab: Der Bezirksrat ist übereinstimmend
der Ansicht, dass die in dem Erlass er
wähnte Lebensdauer der Gläser zu kurz an
genommen ist und dass es nach seiner An-
Ü
sicht genügen würde, wenn die Prüfung der
Schankgefässe nicht alle 2 sondern nur al
le vier Jahre vorgenommen würde; er geht
davon aus,dass die Prüfungen von der Amts-
korpohation übernommen werden und dass
die Besorgung des Geschäfts dem staatlichen
Eichbeamten gegen ein mit der Kgl. Zentral
stelle für Gewerbe und Handel zu verein ¬
barende Gebühr übertragen wird.
Jm Uebrigen soll es bei dem durch Beschluss
vom 2. März 1912 an die Amtsversammlung
gestellten Antrag sein Bewenden haben .
Von Einführung freiwilliger Prüfungen der
Schankgefässe soll bis auf weiteres abge
sehen werden