JT73.
Zu Ziffer 8.
Defr Oberamtsbaumeister teilt die Ansicht
der Firma, vjornach die Jsolirung der Flan
schen nicht nötig ist; im Uebrigen wird der
Firma vorgeschrieben werden ,ein 10 meter
langes Mannesmannrohr entlang der Keller zu
führen,so dass an den gesfährdeten Stellen
Flanschen überhaupt vermieden werden.
Zu Ziffer 9
einverstanden.
Zu Ziffer 10
Kenntnis genommen und in Ordnung.
(Kessel mehr als ausreichend).
Zu Ziffer 11
belaufen sich die Kosten der Yiarmwasser-
leitung auf : 1135 M
wovon abgehen 100 M
7P35 M
da eine Kaltwasserleitung schon besteht.
Hiezu kommen weiter für Arbeiten am Gebäude
1Q0 M und für technische Arbeiten aversal
* 2^
80 M zusammen M
1235 M
* Jm Uebrigen sind die Pläne geändert worden.
— 'hi Beschluss :
1 ) Eine WarmwassefJeitung mit Badeinrichtung, Spülausguss
becken im Anschlag von 1135 M weniger 100 M plus 120^-
zusammen ; • 1155 M
zur Ausführung bei der Amtsversammlung zu beantragen,
2 ) die Aversalbelohnung des Oberamtsbaumeisters von 600 M auf
680 M zu erhöhen.