Bestimmungen der Ministerialverfügung vom 15. 7.' 1908 ( Reg.-
Blatt Seite 144) zur Veranlassung des weiteren Kenntnis zu ge-
Ben.
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Der Deutsche Frauenverein vom roten Kreuz
für die Kolonien, Landesverband von Württ.
sucht unter Ueberreichung des Jahresber.
von 1911/12 um eine fortlaufende Unter -
Stützung nach.
Ueber das Gesuch .wird beraten. Da aber
der Voranschlag 1912 schon aufgestellt ist
und daher die nachträgliche Aufnahme eines
Posten^untunlich erscheint, so wird
beschlossen
die Verwilligung eines Beitrags im nächsten Jahre in Erwäg
ung zu ziehen, wenn der Verein rechtzeitig unter Vorlage
des neuesten Jahresberichts darum nachsucht und wenn aus
dem Jahresbericht ersichtlich ist, dass weitere Amtskorpo ¬
rationen sich zu Beiträgen herbeigelassen haben .