Jn letzterer Beziehung hat die Stadt einen
Betriebsaufwand vor 751 M21 Pfg pro 1. Apr.
- 1910/11 berechnet^ dabei kommt in Betracht
dass dieser Aufwand sich infolge der neuer
dings stattgehabten Gehaltsaufbesserung
der städtischen Diener etwas erhöhen wird &
dass die Stadt an dem Beitrag der Amtskor
poration einen erheblichen Teil wieder im
Amtssschaden bezale.
Tatsache ist, dass die Bauhandwerkerschule
keine Gemeindeschule ist und dass aus der
Stadt selbst so gut wie kein Schüler die
Bauhandwerkerschule besuchen.
Der Bezirkskrqt kommt nach eingehender Be
ratung zu dem Ergebnis, dass das Gesuch
der Stadt begründet ist.
Jm Anschluss an dieses Gesuch wird mit Rück-
sicht auf eine Auesserung in der Amtsver
sammlung aus Anlass der Beratung des Ge -
suchs um einen Baukostenbeitrag die Frage
erörtert,ob die Fortreichung eines Beitrags
an die Stadt mit 1000 M zur gewerblichen F
Fortbildungsschule begründet sei,nachdem
. freiwilli gen Fortbildungs-
dte an SteIFe^der^uewerbL-und-8andeslsschu-
le gebratenes eine gesetzliche Gewerbe -
und Handelsschule getreten und die mit
der früheren gewerbl. Fortbildungsschule
verbundene Vf interbauschule eingegangen sei;
der Bezirksrat kommt zur Bejahung der
3 der
irage und zwar derart, dass^älMeitrag in-
solange ohne weitere Beschlussfassung wei
ter zu reichen ist,als nicht anderweitiger