Die Eisbaghn steht, zu der Stadtgemeinde weiter in keiner Be
ziehung, als dass dem Eisklub zur Herstellung und Unterhalt -
ung der Bahn, die wiege sagt sich auch nicht auf städtischem
Grund und Boden befand, jährlich von der Stadt ein Beitrag ge
geben wird. Die Zuziehung von Stadttaglöhnern zur Jnstand -
Haltung der Bahn geschieht jeweils auf Ansuchen des Eisklubs
an das Stadtbauamt und auf Kosten des Eisklubs,wobei die Stadt
pflege nur die Ausbezalung der! Löhne vermittelt, im Uebrigen
aber in itzrer Rechnung diese Taglöhne nicht verrechnet. Die
Ueberlassung von Stadttaglöhnem zu diesen Reinigungsarbeiten
ist eine Gefälligkeit des Stadtbaumeisters gegenüber dem Eis
klub, weil lezterer auf andere leise nicht leicht die erforder
lichen Arbeiter bekommen könnte. Wenn aber der Stadtbaumeister
in besagter Weise entgegenkommend ist,so übt er hiebei nur
eine Arbeitsvermittlung aus, an der die Stadtgemeinde in kei
ner Weise beteiligt und interressirt ist. Dass er hiebei im
Auftrag( selbst nur im stillschweigenden) der Stadtgemeinde
handelte: für diese Annalune ist nach Lage der Verhältnisse
keine genügende Veranlassung gegeben. Belanglos erscheint
bei dieser Sachlage, ob Bucher selbst der Meinung war,dass
er bei Ausführung der Arbeiten auf der Eisbahn nicht im Diens
te des Eisklubs,sondern in dem der Stadtgemeinde stehe.
Dass im Uebrigen gerade der Stadtbaumeister es ist,auf dessen
Veranlassung die Stadttaglöhner in den Dienst des Eisklubs
(
treten,hat seinen besonderen Grund darin,dass der Vorgänger
des jezigen StqUtbaumeisters viele Jahre lang Vorstand des
Eisklubs war und als solcher die Stadttaglöhner zum Kehren der
Bahn beizog, welche Hebung den ohne Weiteres von seinem Nach
folger,auch ohne dass er Vorstand des Klubs war,fortgesetzt
. des Stadtbaumeisters
wurde. Diese Weisung an den Stadttaglohner erfolgte also
- die