Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Die Eisbaghn steht, zu der Stadtgemeinde weiter in keiner Be 
ziehung, als dass dem Eisklub zur Herstellung und Unterhalt - 
ung der Bahn, die wiege sagt sich auch nicht auf städtischem 
Grund und Boden befand, jährlich von der Stadt ein Beitrag ge 
geben wird. Die Zuziehung von Stadttaglöhnern zur Jnstand - 
Haltung der Bahn geschieht jeweils auf Ansuchen des Eisklubs 
an das Stadtbauamt und auf Kosten des Eisklubs,wobei die Stadt 
pflege nur die Ausbezalung der! Löhne vermittelt, im Uebrigen 
aber in itzrer Rechnung diese Taglöhne nicht verrechnet. Die 
Ueberlassung von Stadttaglöhnem zu diesen Reinigungsarbeiten 
ist eine Gefälligkeit des Stadtbaumeisters gegenüber dem Eis 
klub, weil lezterer auf andere leise nicht leicht die erforder 
lichen Arbeiter bekommen könnte. Wenn aber der Stadtbaumeister 
in besagter Weise entgegenkommend ist,so übt er hiebei nur 
eine Arbeitsvermittlung aus, an der die Stadtgemeinde in kei 
ner Weise beteiligt und interressirt ist. Dass er hiebei im 
Auftrag( selbst nur im stillschweigenden) der Stadtgemeinde 
handelte: für diese Annalune ist nach Lage der Verhältnisse 
keine genügende Veranlassung gegeben. Belanglos erscheint 
bei dieser Sachlage, ob Bucher selbst der Meinung war,dass 
er bei Ausführung der Arbeiten auf der Eisbahn nicht im Diens 
te des Eisklubs,sondern in dem der Stadtgemeinde stehe. 
Dass im Uebrigen gerade der Stadtbaumeister es ist,auf dessen 
Veranlassung die Stadttaglöhner in den Dienst des Eisklubs 
( 
treten,hat seinen besonderen Grund darin,dass der Vorgänger 
des jezigen StqUtbaumeisters viele Jahre lang Vorstand des 
Eisklubs war und als solcher die Stadttaglöhner zum Kehren der 
Bahn beizog, welche Hebung den ohne Weiteres von seinem Nach 
folger,auch ohne dass er Vorstand des Klubs war,fortgesetzt 
. des Stadtbaumeisters 
wurde. Diese Weisung an den Stadttaglohner erfolgte also 
- die
	        
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