9. VII . 1912.
nicht in seiner Eigenschaft als städtischer Beamter,sondern
nur in seiner privaten Stellung als Eisklubvorstand, und auch
heute noch ist die Stadtgemeinde zu dem Eisklub in keine an
deren Beziehungen getreten',welche die Annahme gerechtfertigt
erscheinen liessen,dass nunmehr die Bei Ziehung der Stadttag
löhner durch den Stadtbaumeister als solchen erfolgt.
Wehn und weil aber hienach diese Heranziehung des Stadttag -
löhners Bucher zu der Arbeit,die den Unfall im Gefolge hatte,
nicht im Auftrag der Stadtgemeinde erfolgte,so erstreckt sich
die Versicherung auch nicht nf diese Arbeit und ist der Un -
fallrentenanspruch desselben als ungerechtfertigt zu erachten.
§ 6.'
Kraftwagenlinien im BezirA Biberach .
Der Vorsitzende gibt Kenntnis über den Stand
der Dinge und bemerkt, dass im Bezirk zurzeit
Wünsche nach 3 Linien und zwar
Ehingen - Biberach- Biberach- Eberhardzell &
Ochsenhausen - Kellmünz
bestehen, von welchen nur die erstere Linie
s taatlicherseits eingerichtet werden soll.
Zunächst kommt die Linie Ehingen— Biberach
in Betracht. Der Bezirksrat hat sich unttfr^
24. Juni 1911 mit der fraglichen Autoverbind
ung prinzipiell einverstanden erklärt,worauf
das Oberamt in der Sache weitere Verhandlung-
en gepflogen hat. Damals wurde-ein der Haupt-
sache die Uebernahme eines 10 $ Beitrags zu