In Beziehung auf die Erwärmung der Keller
wird, in eine sehr eingehende Debatte ein=
getreten, in welcher die beiden Techniker
schließlich versieherten, daß- die 2 Wirt=
schaftskeller im Krankenhaus durch die
Anlage der Einricht ng in keiner Weise
durch Wärmeausstrahlung notleiden werden.
Ingenieur K r e i t e r regt an, daß
von jetzt ab bis zur-Inbetriebnahme der
Anlage die Keller auf ihre Temperatur ge
messen werden sollen und er erklärt wieder
holt, daß er bezw. seine Firma eine drei=
jährige allgemeine dar nttezeit insbeson
dere für die gleichbleibende Temperatur
der 2 Kellerräume eingehe, setze aber vo
raus^ daß die Wirtschaftskellertüren, die
in den Souterain führen, stets geschlossen
bleiben und für eine.Kaltluftzuführung,
die Oberamtsbaumeister dengenbaeh zu ca
100m.- Mehrkosten veranschlägt, gesorgt
* * wird.
Schließlich ergeht der
Beschluß:
die Einrichtung einer Niederdruckdampfheizung mit Warm
wassereinrichtung der Firma Bohannes Haag A./d.
Maschinenfabrik in.Augsburg zu ihrem Anschlag von
AßFä + 1235%.zusammen 5610%.-
zu übertragen und hierüber mit der Firma einen Vertrag
abzusehließen.
In demselben ist unter anderem Bestimmung zu treffen