Tffp/i ren könnensich
über die
II. UbernahJiie einer 3 jährigen allgeineinen
Garantiezeit, insbesondere
III. über die Kell rtem eratur, die nicht höher werden
darf,als, sie vor der Einrichtung der Heizanlage ge==
iii messen wird.
IV. Einhaltung der Ratschläge des Ingenieur Kersehbaum,
von der Beratungsstelle für das Baugewerbe Stuttgart
=V=s ( u.a. richtige Größe der Heizkörper ).
7. Der Krankenhausverwalter wird angewiesen, für die
Messung der Temperatur der zwei Hirtsehaftskeller, u.
zwar von, jetzt ab bis zur Inbetriebnahme der Anlage
alsbald Sorge zu tragen.
VI. Der für die Herstellung der Kaltluftzuführung in Aus=
sieht genommene Mehraufwand von ea 100h.- für Bauar=
beiten zu genehmigen.
VII. Ber ausgefertigte Vertrag ist zur Genehmigung vorzu=
legen.
§.5.
Es wird die Frage aufgeworfen, ob
nicht Prämien an Landjäger für Be=
wachung-eines Seuchengehöfts zum Zweck
der Beschränkung der Maul=und Klaucn=
seuche auf ein Gehöft ausgesetzt wer
den sollen.
Der. Bezirksrat bezweifelt, daß es
möglich sein wird^den Seuchenaus=
brueh fdauernd! auf ein Gehöft, auch
bei strenger
beschränken^
Bewachung desselben zu
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