Vom-Bezirkskrankenhausverwal"ber Bayer hier
vzird vorgebracht, dass in lezter Zeit nach
Aussage der Schwestern im Hofe des Bezirks -
krankenhauses Biberach bei Nacht die zum Trok^t
nen ausgelegte Wäsche, von der besonders vom
Operationssaal viel anfalle und die man not
gedrungen ins Freie hängen müsse,zum Teil ge
stohlen worden sei. Die Schwestern wünschen
dass, ? nicht zulezt auch zur Beruhigung der
Kranken ein Hund für das Haus angeschafft
werde, was auch vom Bez. Krankenhausverwal
ter unterstüzt wird.
Der Vorsitzende weisst hiezu auf die Ungele
genheiten hin, die ein Hund für den Besitzer
im Gefolge habe und bemerkt, dass zu derAn-
'stalt jederzeit freier Zutritt möglich sein
müsse und dass daher die Besucher durch den
Hund nicht belästigt werden dürfen. Auch kome
in Betracht, dass der Hund durch nächtliches
Heulen die Nachtruhe der Krankenstören könne.
Diese Ansicht teilt der Bezirksrat, doch glaub
er dem Wunsche den Schwestern nicht entgegen
treten zu sollen ,da es ohne allzu grossen
Verlust möglich ist, den Hund wieder ander-