. hausen abgehaltenen Bözirksnatssitzurg
am 27. Juli 1912 vrird der Betrag von
- : 99o M ( 1/4 aus 8961 M ) zur
alung angewiesen,
die Oberamtspflege mit Weiterem beauftragt
und der Teilgemeinderat Wennedach hievon
in Kenntnis gesetzt.
Jn Ausführung des Beschlusses vom 22. 6
1912.betreffend Gebühr des oberamtlichen
*
Technikers für die'vorschriftsmässige^^/
Anbringung der Kennzeichen an Kraftfahr
zeugen sind Erhebungen bei den benachbar-
tenOberämtern über die dort geübte Pra
xis angestellt worden. Dabei hat sich er
geben, dass diese Prüfung überall durch
einen oberamtlichen Beamten vorgenommen
wird,wodurch besondere Kosten nicht ent
stehen. Nachdem seitens des Oberamts die
gleiche Handhabung auch hier in Aussicht
gestellt worden ist,wird die Angelegenheit
als
e r 1 e d i g t
erklärt «