allen beteiligten Gemeinden wird sich die
Staats eis enbahnverwaltung nicht einlassen &
so fragt es sich nur, ob die Amtskörperschaft
oder die Stadt Biberach den Vertrag abschlies
sen soll. Die Stadt Biberach wünscht, dass
die Amtskorporation den Vertrag abschliesst,
Hiegegen wird nicht viel einzuwenden sein um
soweniger als auch beim Bahnbau Biberach- Och-
dsenhausen leztere den Vertrag eingegangen hat.
Jn einer am 17, 8. 1912 mit iferrn Oberfinanz
rät' Leo stattgehabten Bespreclyiung hat der
Vorsitzende des Bezirksrats sich dahin ausge
sprochen,dass die Amtskorporation wohl bereit
zu
sein werde,die Vereinbarung treffen. Auf Grund
dieser Besprechung kam der Erlass der General
direktion der K, W. Staatseisenbahn vom 23. 8,
1912 Ziffer 42o36,welcher nebst dem zugehör
enden Entwurf einer Vereinbarung zur Kenntnis
des Bezirksrats gebracht wird.
Die Haftung, welche mit der Vereinbarung über
nommen wird,ist nicht gering; der Vertrags
abschluss sezt selbstverständlich voraus, dass
die Amtskorporation Biberach ihrerseits durch
unanfechtbare bindende Beschlüsse der betei
ligten Gemeinden bezw, durch eine mit den be
teiligten Gemeinden zu treffende Vereinbarung
gesichert ist. Jn dieser Beziehung kommt
Folgendes in Betracht:
L) der zu leistende einmalige Beitrag beträgt
5ooo M-pro Kim.,also bei einer Länge der