Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Verschiedene Gemeinden knäpfen die Beiträge 
an Bedingungen, die Staatseisenbahnverwaltung 
verlangt bedingungslose Zusicherung« des ein 
maligen Beitrags und der Grunderwerbungskos 
ten. Es wird eine nochmalige Beschlussfassung 
der betr, Gemeinden zu veranlassen sein, erfor 
derlichenfalls unter Zuziehung des Referent 
en der Generaldirektion. 
Es fragt sich auf welche Termine die Gemeinden 
an die Amtskörperschaft Biberach ihre Beiträ 
ge abliefern müssen. 
Der Staat verlangt die Grunderwerbungskosten 
in Teilbeträgen nach dem Fortgang des Geschäft^ 
innerhalb bestimmter Fristen,nach deren Ab 
lauf die fälligen Teilbeträge zu4 X zu ver 
zinsen sind. Vergl. Ziffer 8 der Vereinbarg. 
Der einmalige Beitrag von lo4 ooo M ist bin 
nen 3 Monaten nach Verkündigung des die erste 
Baurate bewilligenden Eisenbahnbaukreditge 
setzes an die Kgl. Eisenbahnhauptkasse in 
Stuttgart gebührenfrei abzuliefern,ev. wären 
4 X Zins zu bezalen. ( Ziffer 12 a.a. 0.) 
Es wird sich mit den Gemeinden über die je 
weilige procentuale Ablieferung der Beiträge 
an die Oberamtspflege Biberach & ev. Ueber- 
nahme der Verzinsung bei verspäteter Ablie 
ferung zu b verständigen sein. 
3) Zu der mit. der Generaldirektion zu treffenden 
Vereinbarung ist Folgendes zu bemerken:
	        
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