Verschiedene Gemeinden knäpfen die Beiträge
an Bedingungen, die Staatseisenbahnverwaltung
verlangt bedingungslose Zusicherung« des ein
maligen Beitrags und der Grunderwerbungskos
ten. Es wird eine nochmalige Beschlussfassung
der betr, Gemeinden zu veranlassen sein, erfor
derlichenfalls unter Zuziehung des Referent
en der Generaldirektion.
Es fragt sich auf welche Termine die Gemeinden
an die Amtskörperschaft Biberach ihre Beiträ
ge abliefern müssen.
Der Staat verlangt die Grunderwerbungskosten
in Teilbeträgen nach dem Fortgang des Geschäft^
innerhalb bestimmter Fristen,nach deren Ab
lauf die fälligen Teilbeträge zu4 X zu ver
zinsen sind. Vergl. Ziffer 8 der Vereinbarg.
Der einmalige Beitrag von lo4 ooo M ist bin
nen 3 Monaten nach Verkündigung des die erste
Baurate bewilligenden Eisenbahnbaukreditge
setzes an die Kgl. Eisenbahnhauptkasse in
Stuttgart gebührenfrei abzuliefern,ev. wären
4 X Zins zu bezalen. ( Ziffer 12 a.a. 0.)
Es wird sich mit den Gemeinden über die je
weilige procentuale Ablieferung der Beiträge
an die Oberamtspflege Biberach & ev. Ueber-
nahme der Verzinsung bei verspäteter Ablie
ferung zu b verständigen sein.
3) Zu der mit. der Generaldirektion zu treffenden
Vereinbarung ist Folgendes zu bemerken: