Zu Ziffer 1 der Vereinbarung :
Welche Sicherheit verlangt die Eisenbahnver-
Yjaltung ?
Die Gemeinden /werden hoffentlich dafür sorgen
dass das Grundeigentum von jezt ab nicht un
nötig, belastet wird. (Baugenehmigungen)
Zu Ziffer 2
o.
Zu Ziffer 3
Jn Absatz 2 wäre in die Vereinbarung mit den
Gemeinden nach dem dort erstmals vorkommenden
Wort: Grundstücke einzusetzen:
soweit sie im Eigentum der Gemeinde sind
wären sie der Eisenbahnverwaltung seitens^
der Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen .
Zu Ziffer 4
Die in Absatz b verlangte Jnstandhaltung
der Vermarkung wäre von den Gemeinden zu
übernehmen.
Zu Ziffer 5
o.
Zu Ziffer 6
Es ist der Wunsch der Amtskorporation,dass
die Grunderwerbungen durch einen Kommiisär
der Eisenbahnverwaltung vorgenommen werden.
Jn die Schätzungskommission soll Gutspächter
und Bezirksrat Laux in Königshofen,, Gemeinde
Mettenberg berufen werden .
Zu Ziffer 7
o.