Zy Ziffer 8:
s. oben Grunderwerbungskosten .
Zu Ziffer 9 und lo:
o.
Zu Zuiffer 11:
Hier werden sich die beteiligten Gemeinden
zu verpflichten haben,die erforderlichen
Einrichtungen auf ihrer Markung auf eigene
Kosten anzubringen.
Zu Ziffer 12 :
siehe oben ( einmal 0 Beitr.)
Zu Ziffer 13:
Auch hier werden die Markungsgemeinden die
Verpflichtungen zu übernehmen haben.
Zu Ziffer 14:
Die Stadtgemeinde/ Biberach stellt das Wasser
zur Verfügung Jn dem Beschluss / 16 ist
gesagt; 36 cbm. täglich. Die Vereinbarung
verlangt schlechthin das erforderliche Was
ser. Der Beschluss der Stadt Biberach wird zu
ergänzen sein. Ausserdem ist in dem Biberacher
Beschluss gesagt : es s ollen verwilligt wer
den. —
Auch hier werden die weiter beteiligten Ge -
meinden eine entsprechende Verpflichtung zu
übernehmen haben .,
Z u Zif fer 15 :
Die Verpflichtung wäre von den beteiligten