Gemeinden zu übernehmen .
'Zu-Ziffer 16 :
Nach dem Ausgeführten ist mit allen Gemein
den eine Vereinbarung zu treffen und ev.
höhere Genehmigung herbeizuführen °
. Zu Z iffer 17 :
Zustellungen dürften an das K o Oberamt Bi
berach zu richten sein.
Zu Ziffer 18 :
Vorlage an Kgl, Kreisregierung soweit dauezm-,
de Verbindlichkeiten übernommen werden ,
Schultheiss Redelstein von Ochsenhausen, der
bei der Sitzung anwesend ist, bemerkt noch
zu dem Vertrag mit der Generaldirektion dass
zwar der Vertrag jezt mit den oben besagten
Voraussetzung genehmigt werden könne,dass
man aber nachher mit der Generaldirektion
eine. Verständigung dahin herbeiführen solle^
dass die Amtskorporation nach erfolgter Jn-
bptriebnahme der Bahn keine dauernden Ver
bindlichkeiten mehr haben sollte,dass viel
mehr, soweit solche Verbindlichkeiten noch
in Frage kommen ,die Gemeinden der Genral-
direktion gegenüber verpflichtet sein sollen.
Diese direkte Verpflichtung der Gemeinden
gegenüber der Generaldirektion könnte dann
gleich in der Vereinbarung der Amtskorpo
ration mit den Gemeinden Aufnahme finden.