Bollsberg:
Auf der Strasse nach Edelbeuren ist die
angeordnete Anlegung von Kieslagerplätzen
wegen der Enge der Strassenhraiw nicht mög
lich, die Gemeinde ist aber bereit,das er
forderliche Material^ soweit es nicht auf
geführt werden kann ind der Kiesgrube be
reit zu halten. Von der erteilten Auflage
wird unter diesen Umständen
A .b s t a n d
genommen.
Reinstetten:
Strasse nach Zillishausen :
Es fehlt der Bäumstz, auch mangeln die Lager-,
plätze.
Die Gemeinde bittet um Erlass der Anordnung,
da die Strassenbreite den Baumsatz nicht
zulasse , auch will sie das Kies direkt
aus der Kiesgrube zuführen,so dass Lager-
pläze nicht erforderlich sind. Vom Ober
amtsstrassenmeister wird die Erlassung der
Auflagen befürwortet.
B eschluss:
Es wird der Gemeinde überlassen die zum Schutz des Winter
verkehrs erforderlichen Massnahmen zu treffen und im Weiger
ungsfälle mit Zwangsmassnahmen gegen die Güterdesitzer vor
zugehen. Von der Anlegung von Lagerplätzen wird bis zum Er -
scheinen der Wegordnuhg Abstand genommen.