Anwesenheit des Oberamtsstrassenmeisters
Bummler .beraten,
Beschluss;
Den Brunnen durch einen Brunnenmacher in Anwesenheit des
Oberamtsbaumeisters untersuchen zu lassen und einer Aus
serung über die zu treffende Abhilfe entgegenzusehen.
ll§jjjräge zum Württ, Landesfeuerwehrverband,
Von der Amtspflege wurde bisher der Beitrag
von den einzelnen Gemeinden mit 1 M und von
der Stadt riberach mit 2 M zusammen 45 M
pro Jahr bezalt. Jnfolge der grösseren Aus
lagen des Verbands und anlässlich der Neu ¬
aufstellung der Satzung des Württ. Landes-
feuerwehrverbands wurden die Beiträge nach
der Grosse der einzelnen Gemeinden abgestuft,
so dass nach der angestellten Berechnung des
- Oberamtspflegers künftig der Jahresbeitrag
für die Amtskorporation — : lo3 M betragen
würde. - Der Bezirksfeuerlöschinspektor,wie
auch der Fewerwehrkommandant von Biberach
empfehlen die fernere Leistung des Beitrags
durch die Oberamtspflege.Auch dasMinisterium
des Jnnern empfiehlt in einem Erlass vom 9.
Sep. 1912 an das Oberamt die Unterstützung
des Verbands .
Beschluss:
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I. die erhöhten Beiträge im onteresse der Sache fernerhin aus der
Oberamtspflege zu bezalen und
II. der Amtsversammlung zur nächsten Etatsberatung^klmtnis zu ge
ben.