Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

die Kosten auf die Amtspflege nicht angewiesen werden. 
Die Ortsarmenpflege^ist von der Oberamtspflege zu verständi 
gen. Jm Uebrigen sind die Anrechnungen auf ihre Richtigkeit 
noch von der Oberamtspflege nachzuprüfen . 
§ 8. 
Das Kgl. Sberamt Laupheim hat auf Veran ¬ 
lassung des Kgl. Ob eramtsphys ikats Biber 
fragt 
ach- Laupheim angelegt, ob und unter wel 
chen Voraussetzungen die Abhaltung ge 
meinsamer Stottererkurse , die von sprach- 
MULL 
kranken Kindern vom Eiberacher und Laup - 
heimer Bezirk zu besuchen wären,sich er 
möglichen liesse. 
Nach-Beratung über den Gegenstand kommt der 
Bezirksrat zü. dem 
B e s c h . 1 u s s : 
Die Beteiligung von Kindern aus dem Bezirk Lauphei m an den 
im,. 
hiesigen Bezirk stattfindenden Stottererkursen wird in 
widerruflicher Weise gutgeheissen unter der 
Voraus s’et zung 
1) dass die Höchstzal der Kinder,welche an einem Kurs 
Teil nehmen dürfen, im hiesigen Bezirk nicht oder 
nicht erheblich überschritten wird; 
der beiden 
2) dass die Kosten nach d€r Zal der aus jedem*Bezirke 
an dem Kurs teinehmenden Kinder auf die Amtskorpora 
tionen Biberach & Laupheim verteilt werden.
	        
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