liehe Prüfung d e r Schankgefäs se o
Der Erlass der Kgl. Zentralstelle für Ge
werbe und Handel vom 24. September 1912
Nro- : 14742 wird zur Kenntnis des Bezirks-
rats- gebracht.
Nach Beratung bezw.
Stands wird
chloss.en:
Besprechung des Gegen-
1) der Bezirksrat ist damit einverstanden, dass die polizei
liche Prüfung der Shankgefässe im Oberamtsbezirk Biberach
durch die staatlichen Eichbeamten gegen eine Gebühr von
5o Pfg. - Fünfzig .Pfgnig- pro Wirtschaft vorgenommen wird.
2) diesen Beschluss der nächsten Amtsversammlung zur Genehm
igung vorzulegen.
3) der Bezirks rat ist vielter damit einverstanden , dass der
Beschluss Ziffer 1 zunächst für das Jahr 1913 gilt.