12. Io. 1912.
gemeinsamen Verhandlung mitzuwirken,da der
Abschluss der Vereinbarung mit den Gemein
den nicht Sache der Generaldirektion sei.
Da nach dem weiteren Jnhalt der telefon.
Unterredung die Angelegen-eheit überaus
dringlich ist,so wird von der Einladung
der Beteiligten in die Turnhalle zu ge -
dachtem Zweck Abstand genommen werden sol
len. Nach längerer Aussprache in der
Sache wird
schlo ss en :
ie Vereinbarung der Amtskorporation mit den
beteiligten Gemeinden gutzuheissen.
II. Von der Einladung der Beteiligten in die Turnhalle Bi
berach abzusehen und die Untereeichnung der Vereinbar
ung durch die beteiligten Cremeinden aut schriftlichem
Wege einzuholen.
Diese Verhandlung beurkunden
b e
Eegi erungsrat.
Schriftführer:
Obersekretär.
Am
■ 1912 verlesen .