§ 6.
BahTibau Bibergeil - Uttenweiler,
Die Awtsverscmlung bat an 31.August
ds.3s.die zwischen der K.Wiirtt.Staats-
eisenbahnverwaltung,vertreten durch die
deneraldirehtion der K.Jiiirtt.Staatsei
senbahnen zu treffende Vereinbarung
über die Leistungen für den Bau einer
Eisenbahn von Biberach nach Uttenweiler
genehnigt. vorausgesetzt .daß eine Ver
ständigung mit den übrigen beteiligten
Gemeinden und Unteressenten über die
Austeilung der nach dem Unhalt der Ver
einbarung zu übernehmenden Leistungen
erzielt wird.
Der Bezirksrat wurde von der Amtsver-
sämmlung ermächtigt,alles weitere zu be
sorgen , insbesondere die Vereinbarungen
mit den beteiligten Gemeinden und Unte
ressenten sowie mit der K.Staatseisen-
bahnveryaltung namens der Amtswr^am^-
iung Korporation zu unter zeichnen.-
<57i dervSitzung vom 12.ds.Mts. hat der