Bezirksrat die VereHjbarung der Amtskor-
poratton mit den Gemeinden endgiltig
festgestellt.
Bergland der Dinge ist nun folgender:
1.,Die Vertreter der Gemeinden
haben den Vertrag mit der Amtskorpora
tion Biberaeh, unterzeichnet.
a.Biberach mit einem
Beitrag
r).
160000
X
b.Mittelbiberach ”
» »
30000
X
e.Oberdorf ”
»
20000
X
d.Stafflangen
»
4:0000
X
e.Schammaeh ”
8000
X
f.Attenweiler
»
20000
X
g.Rupertshofen
20000
X
h.Ahlen ” ”
»
»
4000
X
i.Uttenweiler
mit Sauggart ”
»
»
32000
X
zusammen •
W e
334000
X
2.,Rupertshofen hat in einem der beiden
Vertragsexemplare beigesetzt: „unter
der Bedingung,daß wenn die Gemeinde
Oggeisbeuten einen Beitrag leistet,der
selbe der Gemeinde Rupertshofen zufallen
solle.”
Diese Bedingung ist nicht zu bean
standen und kann ohne Heiteres auch in
der zweiten Ausfertigung des Vertrags
beigesetzt werden.