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Liquidation der amtsltörp er schäft »
liehen Vergütungsbetrüge ( seithe r-
ige Auitsvergleiehungs'kostenJ
Seit JnJcraf.ttretens der Be.z-irksord=
nung werden alle durch Beschluß der
Aul tsverscm 1 ung üherno.WLenen Vergüt^
ungsbeträge einschließlich der Quar=
tierkosten auf 15. Januar des jeweils
abgelaufenen' Kalender=
IgenVdahresfgeTiiäß § 51 Absatz 2 der V,
Verfg. zur B.O. bei der Oberantspfle,
ge liquidirt. Bie Ortsarmenpflege
Biberach ist nun dahin vorstellig ge«
worden, daß angeordnet werden solle,
daß nur die Quartierkoste n des abge
laufenen Kalenderjahres- die auch in
rr r? T' rx
der v. v. zur genannt sind
zum genannten Termin zu liquidir=
en seien <£ daß die übrigen Kosten
wie z.B. die
Feuerlösehkosten, die Schußge.
der, die Armenkosten u.s.w.
nach Ablauf des Rechnungsjahrs,
bezw. nach, erhaltener Liquidation
Anerkennung durch die Landarmenbe«
hörde bei der Oberamtspflege zum
Ersatz'angemeldet werden können.
Die Akten werden vorgetragen; del
Bezirljsrat anerkennt, daß es für