Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

-dtgung von der Amtsltörpersehaft Biberach. 
gewahren,da diese nach der Bekannt- 
macimng des K.Ministeriums des Bnnern 
vom 6.Dezember 189^ zu der Übernahme der 
Unfallversicherung der von den Gemeinden 
des Ober.amtsbezirks bei Regieweg= und 
Unterhaltungsbauten sowie sonstigen Tief 
bau^ und Nebenarbeiten beschäftigten Per 
sonen für leistungsfähig erklärt worden 
ist. Nun ist nach der Rechtssprechung 
des Reichsversicherungsamts die in Frage 
stehende Vorschrift nur in dem Falle an 
zu wenden,wenn dem Betreffenden die Aus 
führung der fraglichen Arbeiten gerade in 
seiner Eigenschaft als Unternehmer eines 
landwirtschaftlichen Betriebs öffentlich 
rechtlich obliegt,und wenn derselbe als 
der Unternehmer der Arbeiten anzusehen 
ist, 
3m vorliegenden Falle liegt aber die 
öffentlich rechtliche Verpflichtung des 
Negbaüs der Gemeinde Langensehemmern ob, 
und es sind daher die fraglichen Negbau- 
arbeiten,zu denen die Verletzte im Fege 
der Gemeindedienste herangezogen wurde, 
von der Gemeinde als Unternehmerin von 
Arbeiten,welche sieh als Regiewegbguar- 
beiten dastellen,ausgeführt werden.Ver 
sicherungs träger ist.daher. die Amts- 
körp-erschäft Biberach,
	        
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