Die Versißlier.tß hat in dem Betrieb täglich
2 K verdient. Hienaeh ergibt sich gemäß
L 9 des Bau-Unfallversiehernngsgesetzes
ein Sahresarbeitsverdienst von 600 X und
beträgt somit die Vollrente 400 X. Von
der 14.Boche ab nach dem Unfall war die
Egle nach dem ärztlichen Gutachten noch
um 20% auf~-3 Monate und von da ab noch
auf 4 Monate um 10% beschränkt.
Als Entschädigung des Unfalls ist gemäß
§ 9 des B.U.G, vergl.mit §§ 9 ff.des
Gew.Unf.Vers.Gesetzes vom Beginn der
14.Boche ai> nach Eintritt des Unfalls
Unfallrente unter Zugrundelegung des
JOOfachen Betrages des durchschnittlichen
täglichen Arbeitsverdienstes von 2 X ge~
mäß § 10,Abs.2,2.1 des Gew.U.Ges.und zwar
l.vom 9.3uli bis 9.Oktober 1912,d.h.
93 Tage eine Teilrente von 20%;
2.vom 9.Oktober 1912 bis 9.Februar 1913
eine Teilrente von 10% zu gewähren.
<77i Berücksichtigung des Vorstehenden
A. ,/ 7*2
' ~VZ / wird vom Bezirksrat
1 beschlossent
1 ., sich bereit zu erklären,der Egle folgende Rentenbe
träge zu gewähren:
a.vom 9.3uli bis 9.Oktober 1912.d.h. auf 93 Tage eine
Geilrente von 20% 400 . 20 . 93 =V? 20 X 40 $
—}WO~3T3 ”
b. vom 9.Oktober 1912 bis 9.Februar 1913 d.h.auf 123