Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Die Versißlier.tß hat in dem Betrieb täglich 
2 K verdient. Hienaeh ergibt sich gemäß 
L 9 des Bau-Unfallversiehernngsgesetzes 
ein Sahresarbeitsverdienst von 600 X und 
beträgt somit die Vollrente 400 X. Von 
der 14.Boche ab nach dem Unfall war die 
Egle nach dem ärztlichen Gutachten noch 
um 20% auf~-3 Monate und von da ab noch 
auf 4 Monate um 10% beschränkt. 
Als Entschädigung des Unfalls ist gemäß 
§ 9 des B.U.G, vergl.mit §§ 9 ff.des 
Gew.Unf.Vers.Gesetzes vom Beginn der 
14.Boche ai> nach Eintritt des Unfalls 
Unfallrente unter Zugrundelegung des 
JOOfachen Betrages des durchschnittlichen 
täglichen Arbeitsverdienstes von 2 X ge~ 
mäß § 10,Abs.2,2.1 des Gew.U.Ges.und zwar 
l.vom 9.3uli bis 9.Oktober 1912,d.h. 
93 Tage eine Teilrente von 20%; 
2.vom 9.Oktober 1912 bis 9.Februar 1913 
eine Teilrente von 10% zu gewähren. 
<77i Berücksichtigung des Vorstehenden 
A. ,/ 7*2 
' ~VZ / wird vom Bezirksrat 
1 beschlossent 
1 ., sich bereit zu erklären,der Egle folgende Rentenbe 
träge zu gewähren: 
a.vom 9.3uli bis 9.Oktober 1912.d.h. auf 93 Tage eine 
Geilrente von 20% 400 . 20 . 93 =V? 20 X 40 $ 
—}WO~3T3 ” 
b. vom 9.Oktober 1912 bis 9.Februar 1913 d.h.auf 123
	        
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