3n Anbetracht der Dorliegendep, Verhält-
ntsse,insbesondere.mit Rücksicht darauf,
daß bei der zweiten Verbringung des
Schutz ins Krankenhaus bessere Verpfleg
ung nicht ausdrücklich beantragt worden
ist und ferner nit Rücksicht darauf,daß
in den Bestiimngen über Verwaltung des
Bezirkskrankenhauses eine Bestiwiung da
rüber fehlt,welcher Verpflegungssatz bet
Unterbringung
geschosses zu
1 o s s e n :
in den Gelassen des Erd-
bereehnen ist,wird Folgendes
1,, De< Schutz wird für den zweiten Aufenthalt in Bezirks-
krankennaus f28,August bis 11 »Oktober 1912J d,er Verpfleg
ungssatz III.Klasse berechnet.
2 ., Die Bezirkskrankenhausverwaltung wird angewiesen, für
Kranke,welche in aen Gelassen des Erdgeschosses unterge—
eracht sind,den Verpflegungssatz III.Klasse zu berechnen,
es wäre denn,daß sie bessere Kost verlangen,in.welchen.Fall
die Kranken oder Ihre Angehörigen sofort bei der Aufnah ne
ausdrücklich darauf hinzuweisen sind» daß bei Verabreichung
besserer Kost der Verpflegungssatz II.Klasse in Berechnung
könne.
3 ., Fi;x eine spätere Revision der Bestinnungen über die Ver—
waltung des Bezirkskrankenhauses die entsprechende Änderung
bezw.Ergänzung des § 10 in Auge zu behalten.