die Geuieinde-njzweeliTiiäßige]' ist, wenn
die 'betreffenden Ersatzkosten im,
Aufwandsjahr wieder in Einnahme^ Ttom,
men, bezw. in Einnahme-Rest vorge=
merkt werden können.
Es wird darum
besehrossen :
1° es sollen künftig die von der Amtskörperschaft übernommen
nen Vergütungsbeträge, abgesehen von den Quaftierkost&n,
für welche nach wie vor die Bestimmungen des Artikel 18
der Bez. 0. bezw. § öl der V.V.hiezu maßgebend sind,
nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Reehnungs=
jahr liquidirt werden.
2. Demzufolge werden künftig im amtskörpersehaftlich*
en Voranschlag die erwachsenen Liquidationskosten des
bez w. 1 eztabgelaufene n
vorve raancienen^Reci.niinasjahrs eingestellt;
3. Der Amtsversammlung ist hievon aus Anlaß der Voranschlag^
beratung 1910 Kenntniß zu geben.
§3-
D16 NaGhlßarso baftsstrasse Fischbach
E berhardtzell , bezw. Fischbach- Um=
mendorf ist laut Mitteilung des
Sehultheißenamts und des 0/A= Str.
Meisters in einem sehr abgenüzten
Zustand , so daß es dem Wärter alleit
nicht möglich ist , die Straße im