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vertrag, der insbesondere auch die
Stellvertretung in Krankheits und Ver-
hinderungsfällen regelt jklar gelegt wer _
den . Auch in Beziehung-auf die Belohn
ung soll durch Umfrage bei einer Reihe
anderer Kassen Erhebung angestellt werden
Nach Beratung wird mit 5 gegen 1 Stimme
b e s c h 1 o s s e n:
_ 1) die endgültige Anstellung der Vfittwe Stocker als Sparkassen
dienerin und Dienerin beider OberamtspflegeJieute_nioht
vorzunehmen,
- -> !>., ...
Anstellung als Dienerin aber nur auf die Dauer ihres Wittwen-
standes in Aussicht zu stellen,
3 ) der Vorlage des Dienstvertrags samt Dienstanweisung entgegen
zusehen mit dem .bemerken, dass an den Gehaltsbezügen vorerst
nichts geändert werden soll
'
— —
§ 3.
v,dt der Vornahme einer grossen Anzal
Dekreturen bei der Oberamtspflege und Kr.
hausverwaltung Biberach ist die Tagesordr
nung erschöpft.
Regierungsrat.
Diese Verhandlung beurkunden
Z Vorsitzender:
Schriftführer:
Obersekretär.
Am fZ
Januar 1 91'8 verl e s en