Unsere Oberfeuersehauer fOengenbaeh und
HunlerJ wünbehen im Unteresse der Ver
minderung einer Gesehäftshäufung die Ober
feue rseli.au jedes 3ahr nur in einem Teil
der Gemeinden des Bezirks vorzunehmen und
zwar nach, einem Plan,der endgiltig erst
ausgestellt werden kann,wenn die Amtsver-
sdmmlung die Anstellungs- und Gehaltsver-
Tiältnisse der amtskörperschaftliehen Tech
niker neu geregelt haben wird.
Die beiden Ober feuersehauer wollen
auf eigenes, Risiko die Oberfeuerschau
schon jetzt nach dem entworfenen Plan vor
nehmen,wogegen der Bezirksrat nichts ein
zuwenden hat;im Gegenteil müßte schließ
lich vorläufige Verfügung irgend welcher
Art getroffen werden,wenn die Oberfeuer
schauer das Risiko nicht auf sich nehmen
wollten,
Ben Gemeinden wird nahe zu legen sein,
mit Vornahme der Ortsfeuerschau heuer
zuzuwarten ,bis zur Neuregelung der Ver
hüll tnisse 'durch die Amtsversammlung.
Ras noch speziell die Regelung der
Orts- und Oberfeuerschau in der Oberamts
stadt anbelangt,so ist beantragt,die
Oberfeuerschau derart auf 2 Bahre zu ver
teilen ,daß in jedem Bahr die Hälfte der
Oberfeuerschau vorgenommen wird,wobei für
die Abscheidung der Stadt in zwei Hälften
die zur Zeit maßgebende Scheidung in zwei