15. III. 1913.
Dies wäre nur im Wege der Gestattung einer
Ausnahme gemäss § 21 V. V. zur E, V. 0.
möglich. Eine Ausnahme könnte aber nach
dem Erlass des Obervers-e.icherungsamtjS- nur
ans ganz trifftigen Gründen zugelassen
werden. Die Ortskrankenkasse Biberach weis
Gründe tiiefür überhaupt nicht anzuführen $
während die Distriktskrankenkasse Ochsen
hausen die Zulassung. zweier allgemeiner
Ortskrankenkassen dringend befürwortet.
Die diesbezüglichen Ausführungen werden
aus den Akten des Versicherungsamts be
kannt gegeben, desgl. de®. Erlass des Ober
versicherungsamts vom 24. II« 1913 Nro- 882
Der.Berichterstatter stellt den
o Antrag :
I. Von Errichtung einer allgemeinen Ortskranken
kasse abzusehen.
II« die. Ortskrankenkasse Biberach als für die Aus
gestaltung zur allgemeinen Ortskrankenkasse
geeignet zu erklären .
Der Berichterstatter begründet seinen An -
trag, indem er zu dem bereits vorgetrage
nen -Inhalt der Akten des Versicherungsamts
nähere Erläuterungen gibt.Diesen schliesst
sidh der Vorsitzende im Wesentlichen an und
empfiehlt dringend die Errichtung e in er all
gemeinen Ortskrankenkasse durch Ausgestalt-