ung der Ortskrankenkasse Biberach zur
Allgemeinen Ortskrankenkasse .
Bezirksrat Ströbele stellt die Frage,ob
nicht die Distriktskrankenkasse Ochsen
hausen als besondere .Ortskrankenkasse zu
gelassen werden könnte,da durch die event.
Auflösung der Distriktskrankenkasse Ochsm ----
hausen Gemeinde 0. und ihre?* Einwohner
welchen in den lezten Jahren so manches
entzogen worden sei,einen empfindlichen
Nachteil erleiden würden,insofern eben der
Personenverkehr weggeleitet werden würde.
OchsenJ^sen liege für den Unteramtsbezirk
gerade so günstig,wie die Oberamtsstadt
Biberach für den übrigen Teil des Bearks.
Vom Berichterstatter wie vom Vorsitz^ en
den wird insbesondere der Befürwortung
der Zulassung der Distriktskrankenkasse
Ochsenhausen als besondere Ortskrankenkasse
seitens des Bez. Rats Ströbele entgegenge—
treten, da durch diese Regelung die so dring
end wünschenswerte Vereinheitlichung des
Kassenwesens schwer beeinträchtigt würde &
auch zu befürchten wäre,dass die viel klei
nere Kasse in Ochesenhausen gegenüber der Kä
se in Biberach an Leistungsfähigkeit weit
zurückstehen würde,was zu Unzufriedenheit
unter den Versicherten und anderen Unzu -
träglichkeiten führen müsste.
Auch von anderen Mitgliedern des Bez. Rats
wird angeregt,wenigstens den Versuch zu ma—