8.
4. 1913,
4 Grossabnehmerin in ein
Verhältniss mit der 0 .E. U.
tritt/
Lästigung der Kranken empfunden wird.
Bei der Erörterung der Frage, ob der Gas
motor auch beim Anschluss an die ö. E. W.
oder an die Stadt Biberach,wenn diese als
beibehalten werden soll, wird darauf hin ¬
gewiesen, dass für die ganze Motorenan
lage beim Verkauf Verhältnissmässig we
nig erlöst wird und dass es sich deshalb
empfehlen dürfte, die Anlage zu behalten
und oj^ungsmässig zu unterhalten.
Nach Besprechung der Sache wird
beschlossen
an die
Amtsversamm lung den Antrag zu stellen
l,)das Bezirkskr ankenh.au s Biberach wegen der infolge der Er
zeugung der eigenen "elektr. Energie durch die Motorenanlage
im Hause hervorgerufenen Störung ^der Ruhe der Kranken an
die- 0. E. W . anzuschliessen bezw. bo-i- der Stadt Biberach,
falls diese als Grossabnehmerin des genannten Werks in Be
tracht kommt, Bei dieser die erforderliche Energie zu bezie-
en,
2.) den Bezirksrat zu ermächtigen alles Weitere zu besorgen, ins
besondere ihm die Entscheidung darüber zu überlassen, ob
die Motorenanlage im bezirkskrankenhaus Biberach belassen odei
entfernt werden solle.
■I-) itq.