8. April 1913.
Wärterdistrikts- Eintei-lung .
Aus Anlass der Neuregelung der Anstel -
lungs-und Gehaltsverhältnisse der amts
körperschaftlichen Techniker sind an
der Wärterdistriktseinteilung einige
Aenderungen vorzunehmen«,
Infolge der räumlichen Abgrenzung der
Geschäfte und der Aufstellung von 2 Ober
amtsstrassenmeistern ist es nemlich nötig
i
die Distriktseinteilung in der Richtung
abzu ändern, dass die Wärter nur solche
Strecken zu begehen haben 9 welche auf den
Markungen der ihren vorgesetzten Stras
senmeistern zugewiesenen Gemeinden ge -
legen sind. Die Aenderungen, welche mit
keinerlei Kostenaüfwand verbunden sind,
beziehen sich auf ff, Distrikte:
( Die sich ergebenden Aenderungen sind
unterstrichen.)