8. April 1913.
über di ©.Dienstordnung der amtskörperschaftlichen Techniker)
Bei diesem Anlass wird bemerkt» dass der
Bezirksrat voraussezt, das -Oberamtsbaumeis
ter Gengenbach sich wegen der. Uebernahme
der Stelle als Oberamtsstrassenmeister, mit
dem Oberamtsstrassenmeister Bummler ins Be
nehmen setzt und.sich die erforderlichen
Aktenstücke insbesondere Grundsätze, Dienst
anweisung für die Wärter und Abschrift der
Wärterdistriktseinteilung von p Bummler
bezw e von 'der Oberamtspflege oder dem Ober
amt geben lässt»
Dienstordnung für die amtskörperschaftlh
Techniker .
Die Neuregelung der Dienstverhältnisse
der oberamtlichen Techniker macht die
Neuaufstellung einer Dienstordnung für
dieselben erforderlich» Der Vorsitzen
de legt die von ihm entworfene Dienst
ordnung zur Beratung und Beschlussfas
sung vor. Mit derselben wurde schon in
der Sitzung vom 15. II. 1913 begonnen.
Die beiden Techniker sind mit dem vor-
kllegenden Entwurf einverstanden