8. 4» 1913.
der Blitzableiter mi t Apparat auffordern
sollen, wird zu streichen beantragt und das
Oberamt ersucht, die betrf Aufforderung er
gehen zu lassen .
s Beschluss:
Zustimmung .
. Zu § 17 Absatz 3 betr« Vornahme der Ober -
feuerschau bemerkt Oberamtsstrassenmeister
Bummler,dass nach H der L. V. 0 6 betr. Feu
erpolizei vom 4. 9. 1912 ( Eeg. Bl. S. 6 04)
die Öberfeuerschau in den Monaten März- Mai
f
vorgenommen werden soll . Diese Monate sind
nun aber gerade diejenigen,in welchen die
Strassen und ihre Wärter am notwendi^teiü
kontrolirt werden müssen. Es dürfte sich da
her empfehlen im -Interesse einer guten Stras-
senkontrole den Termin zur Vornahme der Ober—
feuerschau wenn irgend möglich anders festr-
zusetzen . Er schlägt vor, die Zeit vom 1.1-
VL_ 15. VII festzulegen.
Hiezu bemerkt der Bezirksrat, dass nach § 33
Absatz 4 a. a.O. ( Eeg.Bl. 8. 604) die Jahr
eszeit der Besichtigung auch anders fest
gesetzt« werden könne, es wird daher
e s chlossen
der Anregung des Technikers nicht entgegen
zutreten. &
Bis bisher ™ 15. II i 91 g beraten _
8011 im Eingang der Zusatz
gemacht werden;
' "bniVermeidung eigener Verantwortung"